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T-RENA® im OPZ Koblenz

Als zugelassene Einrichtung für T-RENA® schneiden wir unsere Nachsorge-Programme individuell auf den jeweiligen Rehabilitanden zu. So nimmt bei der T-RENA® in der Regel ein geschulter Therapeut eine gezielte Einweisung in die Übungen und Geräte der medizinischen Trainingstherapie vor. Der Versicherte erhält für sein Krankheitsbild relevante Übungen und trainiert diese zur besseren Erinnerung und richtigen Durchführung in ausreichender Anzahl. Das Training in der Gruppe erfolgt ebenfalls unter professioneller Aufsicht, so dass bei Fragen jederzeit ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Auf jeden Fall freuen wir uns Sie in unserer Einrichtung begrüßen zu dürfen.

Unsere TRAININGSTHERAPEUTISCHE REHA-NACHSORGE AUF EINEN BLICK

  • Gut ausgebildete Physiotherapeuten
  • Benutzerfreundlich digital gesteuerte individuelle Planung, Durchführung, Überwachung und Dokumentation Ihrer aktiven Therapie
  • Hochwertige und vielfältige Geräteausstattung
  • Umfassendes und individuelles Einweisungstraining
  • Intensive und effektive Behandlungseinheiten
  • Zentrale Lage und gute Erreichbarkeit
  • Unmittelbare Nähe zum Bus- und Hauptbahnhof.

Sie benötigen weitere Informationen zur T-RENA®? Wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen oder Ihre Fragen. Sprechen Sie uns einfach an!

DAS VORGEHEN BEI T-RENA® VERORDNUNGEN IM OPZ KOBLENZ

  • Sie haben eine T-RENA®-Verordnung erhalten. Dann können Sie mit unserer Praxis einen ersten Termin vereinbaren.
  • Melden Sie sich bitte bei jedem Eintritt in unsere Räumlichkeiten an der Rezeption an. Hier sind wir verpflichtet die notwendigen Administrationsschritte (Aufklärung Datenschutz, Behandlungsvertrag, Unterschriften, etc.) durchzuführen.
  • Zum ersten T-RENA®-Termin wird eine feste Zeit mit einem qualifizierten Therapeuten vereinbart. Hier findet die Untersuchung und die Erstellung des Behandlungsplan statt.
  • Beim zweiten Termin erfolgt ebenfalls eine feste Zeitvereinbarung und Planung mit dem Therapeuten und es erfolgt eine Einzelbetreuung beim Training mit unsere digitalen Übungsplattform YOLii®.
  • Alle weiteren Übungen können Sie in einem definierten Zeitfenster zu unseren bestehenden Trainingsgruppen dazu kommen und ihren individuellen Trainingsplan an unseren YOLii®-Trainingsstationen abtrainieren. Ihnen steht ein qualifizierter Therapeut als Ansprechpartner zur Verfügung. Mit ihm können Sie Ihren Trainingsplan jederzeit anpassen.
  • Idealerweise findet das Training 2x pro Woche statt.
  • Nach ca. 23 Trainingseinheiten besprechen Sie mit Ihrem Therapeuten die Notwendigkeit einer Verlängerung ihrer T-RENA®-Verordnung um weitere 26 Trainingseinheiten.
  • Hygiene:
    • Bitte tragen Sie zum Training saubere Hallenschuhe und bringen Sie sich ein Handtuch mit.
    • Alle Geräte sind nach der individuellen Benutzung zu reinigen.
  • Das T-RENA®-Training findet statt:
    • Montags 15:00 bis 18:00 Uhr
    • Dienstags 15:00 bis 19.00 Uhr
    • Mittwochs 15:30 bis 16:30 Uhr
    • Donnerstags 15:00 bis 18:00 Uhr
    • Freitags 15:00 bis 16:00 Uhr

Wir behalten uns vor die Öffnungszeiten jederzeit zu ändern.

Häufig gestellte Fragen

Was ist T-RENA® und was beinhaltet es?

T-RENA® ist die Abkürzung für „Trainingstherapeutische Reha-Nachsorge“. Sie beinhaltet ein ausschließlich gerätegestütztes Training, die Medizinische Trainingstherapie (MTT). Das Ziel von T-RENA® ist die Verbesserung und die Förderung Ihrer Kraft, Ausdauer und Koordinationsfähigkeit.

Was ist das Ziel einer Reha-Nachsorge?
Ziel einer Reha-Nachsorge ist es, den erreichten Erfolg der medizinischen Reha langfristig aufrechtzuerhalten. Mit Hilfe der Reha-Nachsorge gelingt es leichter, diese in der Reha erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten umzusetzen und zu festigen. Die Leistungen zur Reha-Nachsorge finden wohnortnah und berufsbegleitend statt.
Wann sollte T-RENA® begonnen und abgeschlossen werden?

T-RENA® beginnt innerhalb von 6 Wochen nach Ende der medizinischen Rehabilitation und muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein.

Wie wird die T-RENA®-Nachsorge eingeleitet?

Die Einleitung der T-RENA®-Nachsorge erfolgt mittels Verordnung durch den Arzt der Reha-Einrichtung. Am besten, Sie sprechen Ihren Reha-Arzt bereits während der ambulanten oder stationären Rehabilitation darauf an.

Können Versicherte eigenständig T-RENA® beantragen?

Versicherte können aber auch eigenständig einen Antrag auf die trainingstherapeutische Reha-Nachsorge innerhalb von vier Wochen nach Reha-Ende stellen. T-RENA® wird vor allem in Reha-Einrichtungen, Gesundheitszentren, Physiotherapie-Praxen oder Krankenhäusern durchgeführt.

Wie ist T-RENA® strukturiert?

In der Regel umfasst T-RENA® 26 Behandlungseinheiten (zzgl. Einweisungstraining), die in einer offenen Gruppe bei einer Gruppengröße von bis zu 12 Personen stattfinden. Die Dauer der Behandlungseinheiten beträgt jeweils 60 Minuten.

Was passiert bei einer Unterbrechung von T-RENA®?

Nach einer durchgehenden Unterbrechung von mehr als 6 Wochen ist die Fortführung von T-RENA® ausgeschlossen und einem Abbruch gleichzusetzen. In diesem Fall kann eine erneute T-RENA® erst wieder nach einer weiteren Leistung zur medizinischen Rehabilitation beantragt werden.

Unter welchen Umständen kann ein Versicherter von T-RENA® ausgeschlossen werden?

Der Versicherte kann bei 3-maligem unentschuldigtem Fehlen, bei mangelnder Trainingsmotivation oder bei Fehlverhalten vom Leistungserbringer vorzeitig vom Training ausgeschlossen werden.

Ist eine Verlängerung von T-RENA® möglich?

Eine Verlängerung der T-RENA® um weitere 26 Termine ist möglich. Voraussetzung hierfür ist die Durchführung der ersten 26 Termine innerhalb von 6 Monaten. T-RENA® muss 6 Monate nach Ende der Rehabilitation, bei Verlängerung innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der Rehabilitation abgeschlossen sein.

Wer ist für die Kostenübernahme von T-RENA® zuständig?

Zuständig ist der Rentenversicherungsträger, der auch die Kosten für die ursprüngliche Leistung zur medizinischen Rehabilitation, aus der heraus die Nachsorge empfohlen wurde, getragen hat. Der Kostenträger für die Nachsorge ist in der Regel derselbe wie für die Rehabilitation selbst. Wenn etwa das Nachsorgeprogramm dem Erhalt der Erwerbsfähigkeit und der Wiedereingliederung ins Berufsleben dient, übernimmt wahrscheinlich die Rentenversicherung die Kosten.

Weitere Info erhalten Sie unter: www.nachderreha.de