Termine Physiotherapie  / Osteopathie
0261 973837-0

Termine Naturheilkunde / Beckenbodentherapie
02621 6274366

Preise und Abrechnung

Durch den Abschluss als Heilpraktiker dürfen wir die Heilkunde und damit die Osteopathie auch ohne ärztliche Verordnung durchführen. Allerdings fordern die meisten gesetzliche Krankenkassen eine Notwendigkeitsbescheinigung (Privatrezept) eines Arztes, damit sie eventuell die Kosten der Behandlung übernehmen können. Welche gesetzlichen Krankenkassen (GKVs) die osteopathischen Leistungen anteilig erstatten ist sehr individuell. Eine aktuelle Liste finden Sie unter http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html.

Bitte beachten Sie, dass Voraussetzungen, Leistungsumfang, Abrechnung und Leistungserbringer jeweils unterschiedlich sind. Am besten informieren Sie sich vor der Behandlung direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Die osteopathischen Behandlungskosten belaufen sich auf ca. 90 Euro für 45 Minuten. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Gebührenordnung der Heilpraktiker. Je nach Gebührenpositionen kann der Preis leicht abweichen.

Dieser Honorarsatz gilt als vereinbart und ist durch den Patienten zu begleichen, unabhängig davon, ob der Kostenträger diese ganz, nicht oder nur teilweise erstattet.